Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle muss persönlich und spätestens innerhalb 14 Tagen ab Zuzugsdatum erfolgen (gemäss § 14 Register- und Meldegesetz RMG). Zuvor muss jedoch die Abmeldung am ehemaligen Wohnort erfolgt sein.
Bitte bringen Sie für die Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Schweizer Staatsangehörige
- Heimatschein (Hauptwohnsitz) oder Heimatausweis (Nebenwohnsitz)
- Familienbüchlein bzw. Familienausweis (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
- Geburtsscheine der Kinder falls kein Familienbüchlein bzw. Familienausweis vorhanden ist
- Krankenkassennachweis
- Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
Ausländische Staatsangehörige
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Familienbüchlein bzw. Familienausweis (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
- Geburtsschein
- Eheschein
- Scheidungsurteil
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung (sofern vorhanden/benötigt, ausgestellt durch das Amt für Migration und Integration)
- Arbeitsvertrag (bei einer Arbeitsaufnahme)
- Krankenkassennachweis
- Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde oder des Gebäudes müssen ebenfalls innerhalb 14 Tagen gemeldet werden.
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Mietvertrag
Die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle muss persönlich innerhalb 14 Tagen seit dem Wegzugsdatum erfolgen (gemäss § 14 Register- und Meldegesetz RMG).
Bitte bringen Sie für die Abmeldung folgende Unterlagen mit:
Schweizer Staatsangehörige
- Meldebestätigung
- Pass oder Identitätskarte
- neue Adresse
Ausländische Staatsangehörige
- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
- Reisepass oder Identitätskarte
- neue Adresse
Bei einem Wegzug ins Ausland ist vor der Ausreise ebenfalls Rücksprache mit dem Steueramt zu nehmen.
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihren Um- bzw. Wegzug auch elektronisch vornehmen können. Wir bitten Sie dazu, folgenden Link zu verwenden.